Unterstützung für Betroffene

Für einkommensschwache PatientInnen bieten wir einen Zuschuss für psycho-onkologische Therapie. Anträge richten Sie bitte an: office@oegpo.at   oder Tel. 02235-47230  


Spendenbegünstigung

Registrierungsnummer
SO 2156
Ab 27.06.2011 können Ihre Spenden an die ÖGPO als Sonderausgabe bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend gemacht werden!
Liste BMF
Infos zur Spendenabsetzbarkeit


Spendengütesiegel 2010/2011


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TherapeutInnenliste

Verzeichnis der PsychotherapeutInnen in Österreich, die mit KrebspatientInnen arbeiten. Nähere Informationen zur TherapeutInnenliste finden Sie hier.

Das gute Los

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Spendenbegünstigung

Die ÖGPO AKADEMIE war vom 22.1.2006 bis 30.06.2011 dem begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e Einkommenssteuergesetzes (EStG 1988 idgF.) zugehörig. Somit können Zuwendungen und Spenden an die ÖGPO AKADEMIE in diesem Zeitraum als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 bzw. als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 geltend gemacht werden!


Anmeldung zum Kongress „PSYCHOONKOLOGIE HEUTE“ - 15.-16. Mai 2012

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Workshop Kongresskarte:*





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Workshop Tageskarte 15.05.2012:*





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